Als Auftraggeber wird ein Wirtschaftssubjekt bezeichnet, welches einem anderen Partner den Auftrag für eine geschäftliche Aktion überträgt. Dieser andere Vertragspartner wird als Auftragnehmer bezeichnet. Der Begriff wird allerdings auch umgangssprachlich verwendet und kommt beispielsweise bei Käufern, im Zuge von Banküberweisungen sowie als Bezeichnung von Klienten der Architekten oder Makler zum Einsatz. Ein Auftraggeber unterscheidet sich im Wesentlichen vom Käufer, da er nicht sofort nach seiner Bestellung (Auftrag) die Leistung vom Auftragnehmer erhält. Es kann eine Zeitspanne von mehreren Wochen oder Monaten zwischen gegebenen Auftrag und Erhalt der Leistung liegen. Die Gründe finden unter anderem darin, dass die Leistung nicht lagerfähig oder sehr individuell ist und der Auftragnehmer sie erst noch erstellen muss. Bei einem Auftragsverhältnis liegt somit nicht ein Kaufrecht, sondern ein Dienstvertrags-, Werklieferungsvertrags-, oder Werksvertragsrecht vor. Als Grundlage dienst der vom Auftraggeber erteilte Auftrag, an den sich der Auftragnehmer strikt nach Weisungen des Auftraggebers zu halten hat.
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